Samstag, 14.3.2020:
Das Bistum Fulda hat ab sofort alle
öffentlichen Eucharistiefeiern und weitere liturgische Feiern abgesagt. Diese
Regelung gilt bis zum 3. April. Rechtzeitig vor dem 3. April wird neu
entschieden, ob und inwiefern diese Regelung fortgesetzt werden muss. Priester
können unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Eucharistie weiter feiern
und nehmen dabei insbesondere die Anliegen der jeweiligen Gemeinden mit ins
Gebet. Bei diesen Feiern sind die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen
einzuhalten. Bischof Gerber hat bereits am 13.3. bis auf weiteres die
Gläubigen im Bistum Fulda von der Sonntagspflicht entbunden. Ihm und seinen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass dieser Schritt das
geistliche Leben der Gläubigen erheblich einschränkt. Dennoch hat derzeit
Vorrang, der Ausbreitung des Virus durch die Zusammenkunft von Menschen nicht
weiter Vorschub zu leisten.
In den kommenden Tagen will das Bistum Fulda ergänzend zu den bereits auf der
Homepage aufgeführten Angeboten ein eigenes und nach Möglichkeit tägliches
Gottesdienstangebot über das Internet einrichten. Aktuelle Informationen dazu
finden Sie auf der Homepage des Bistums. Alle Gläubigen sind aufgerufen, die
Menschen, die unter der derzeitigen Lage besonders leiden, in ihr Gebet mit
aufzunehmen. Gemäß den Möglichkeiten vor Ort bleiben die Kirchen für das
persönliche Gebet geöffnet.
Beerdigungen finden weiterhin statt, wobei die Vorgaben der zuständigen staatlichen und kommunalen Behörden einzuhalten sind. Der Dienst an den Alten, Kranken und Sterbenden ist weiterhin Aufgabe unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger. Das Bistum empfiehlt nach aktueller Einschätzung der Lage, die Erstkommunionfeiern auf den Zeitraum nach den Sommerferien zu verlegen.
Mit freundlichen Grüßen,
+ Michael Gerber
Bischof von Fulda
.
© Christus Epheta, Homberg (Efze) - Christkönig, Borken (Hessen)