Mitteilung des Bistums Fulda

Alle öffentlichen Gottesdienste im Bistum Fulda entfallen bis einschl. 3. April 2020

Samstag, 14.3.2020:


Das Bistum Fulda hat ab sofort alle öffentlichen Eucharistiefeiern und weitere liturgische Feiern abgesagt. Diese Regelung gilt bis zum 3. April. Rechtzeitig vor dem 3. April wird neu entschieden, ob und inwiefern diese Regelung fortgesetzt werden muss. Priester können unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Eucharistie weiter feiern und nehmen dabei insbesondere die Anliegen der jeweiligen Gemeinden mit ins Gebet. Bei diesen Feiern sind die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Bischof Gerber hat bereits am 13.3. bis auf weiteres die Gläubigen im Bistum Fulda von der Sonntagspflicht entbunden. Ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass dieser Schritt das geistliche Leben der Gläubigen erheblich einschränkt. Dennoch hat derzeit Vorrang, der Ausbreitung des Virus durch die Zusammenkunft von Menschen nicht weiter Vorschub zu leisten. 
In den kommenden Tagen will das Bistum Fulda ergänzend zu den bereits auf der Homepage aufgeführten Angeboten ein eigenes und nach Möglichkeit tägliches Gottesdienstangebot über das Internet einrichten. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bistums. Alle Gläubigen sind aufgerufen, die Menschen, die unter der derzeitigen Lage besonders leiden, in ihr Gebet mit aufzunehmen. Gemäß den Möglichkeiten vor Ort bleiben die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet. 

Beerdigungen finden weiterhin statt, wobei die Vorgaben der zuständigen staatlichen und kommunalen Behörden einzuhalten sind. Der Dienst an den Alten, Kranken und Sterbenden ist weiterhin Aufgabe unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger. Das Bistum empfiehlt nach aktueller Einschätzung der Lage, die Erstkommunionfeiern auf den Zeitraum nach den Sommerferien zu verlegen. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

+ Michael Gerber 

Bischof von Fulda

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